Urteil vom Sozialgericht Düsseldorf - S 2 KA 97/05

Tenor

Unter teilweiser Aufhebung des Bescheides vom 15.08.2002 wird der Beklagte verpflichtet, über die Regresse wegen der Verordnung koaxialer Interventionssets über SSB in den Quartalen I/98 bis III/98 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichtes erneut zu entscheiden. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.


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