Beschluss vom Sozialgericht Düsseldorf - S 43 AS 129/06 ER

Tenor

1.Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. 2.Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. 3.Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten.


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