Gerichtsbescheid vom Sozialgericht Düsseldorf - S 35 AY 3/06

Tenor

Die Bescheide vom 12.12.2005 und 30.03.2006 werden aufgehoben. Die Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin. Der Klägerin wird Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin D aus L bewilligt.


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