Urteil vom Sozialgericht Düsseldorf - S 35 AS 148/06

Tenor

Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 27.03.2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 01.06.2006 verurteilt, der Klägerin Kosten des Widerspruchsverfahrens in Höhe von 301,60 Euro zu erstatten. Die Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin. Die Berufung wird zugelassen.


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