Urteil vom Sozialgericht Düsseldorf - S 4 KR 92/06

Tenor

Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 18.11.2005 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 07.06.2006 verurteilt, der Beitragsberechnung die um den an die geschiedene Ehefrau des Klägers gezahlten Ver- sorgungsanteil reduzierten Versorgungsbezüge zugrunde zu legen. Die Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Klägers.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.