Beschluss vom Sozialgericht Düsseldorf - S 35 AS 42/07 ER

Tenor

Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin für die Monate März und April 2007- vorläufig unter dem Vorbehalt der Rückzahlung - monatliche Leistungen von jeweils 362,00 EUR auszuzahlen. Die Antragsgegnerin trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin. Der Antragstellerin wird Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt P aus X bewilligt.


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