Urteil vom Sozialgericht Düsseldorf - S 4 KR 64/05

Tenor

1. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 16.09.2003 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 23.04.2004 verurteilt, dem Kläger 3.525,74 EUR für die Anschaffung des Tandems Copilot 3, der Firma I zu übernehmen.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Klägers.


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