Beschluss vom Sozialgericht Düsseldorf - S 28 AS 78/07 ER

Tenor

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Bescheid vom 20.2.2007 unter Einbeziehung des Bescheides vom 3.4.2007 wird angeordnet. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, an die Antragstellerin für die Monate März 2007 und April 2007 Grundsicherungsleistungen in Höhe von jeweils 447,17 Euro monatlich, d.h. in Höhe von insgesamt 894,34 Euro vorläufig zu zahlen. Die Antragsgegnerin trägt die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin dem Grunde nach.


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