Urteil vom Sozialgericht Düsseldorf - S 4 KR 78/07

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 30.09.2005 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 04.07.2007 verurteilt, die bisher entstandenen Kosten der am 29.08.2007 begonnenen Nadelopilation bei der Kosmetikerin J C1 zu erstatten und in der Zukunft bis insgesamt 180 Stunden zu übernehmen. Die Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin.


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