Teilurteil vom Sozialgericht Düsseldorf - S 6 U 191/05

Tenor

1. Der Widerspruchbescheid vom 07.11.2005 wird aufgehoben.

2. Im Übrigen wird das Verfahren bis zum Abschluss des Vorverfahrens ausgesetzt.

3. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schluss-Urteil vorbehalten.

4. Die Revision wird zugelassen.


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