Urteil vom Sozialgericht Düsseldorf - S 8 KR 325/05

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 21.03.2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 29.11.2005 verurteilt, die für die Magen-Bypass-Operation aufgewandten Kosten in Höhe von 10.051,00 Euro zu erstatten, zuzüglich Zinsen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Der Beklagten werden die außergerichtlichen Kosten der Klägerin auferlegt.


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