Gerichtsbescheid vom Sozialgericht Düsseldorf - S 35 AS 59/07

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für den Zeitraum vom 01.11.2006 bis zum 30.04.2007 weitere 588 Euro als Kosten der Unterkunft nach dem SGB II zu zahlen.

Die Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Klägers.


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