Gerichtsbescheid vom Sozialgericht Düsseldorf - S 35 AS 206/07

Tenor

Die Bescheide der Beklagten vom 12.09.2007 und der Widerspruchsbescheid vom 16.11.2007 werden aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, über den Antrag des Klägers auf Erstausstattung für seine Wohnung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden. Die Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Klägers.


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