Urteil vom Sozialgericht Düsseldorf - S 9 KR 184/08

Tenor

Der Bescheid vom 07.11.2008 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 05.12.2008 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin Krankengeld nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für die ab dem 30.09.2008 ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit zu zahlen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin dem Grunde nach.


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