Urteil vom Sozialgericht Düsseldorf - S 33 (14) KA 254/07

Tenor

Der Bescheid der Beklagten vom 12.07.2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 13.11.2007 wird aufgehoben und die Beklagte verurteilt, über die vom Kläger beantragte Genehmigung einer Zweigpraxis unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden. Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.


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