Urteil vom Sozialgericht Düsseldorf - S 29 AS 547/10

Tenor

Unter Aufhebung des Bescheides vom 15.10.2009 und teilweiser Aufhebung des Widerspruchsbescheides vom 12.01.2010 wird die Beklagte verpflichtet, die Bescheide vom 02.07., 20.07., 05.08. und 11.08.2009 dahingehend abzu- ändern, dem Kläger einen monatlichen Zuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von 254,43 Euro unter Anrechnung bereits ge- währter Zuschüsse für den Zeitraum 17.06. bis 31.12.2009 zu bewilligen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Beklagte trägt 2/3 der außergerichtlichen Kosten des Klägers.


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