Urteil vom Sozialgericht Düsseldorf - S 42 SO 51/09

Tenor

Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 24.09.2008 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 29.04.2009 verurteilt, dem Kläger weitere Leistungen in Höhe von 154,00 für den Monat Oktober 2008 zu gewähren. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers.


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