Urteil vom Sozialgericht Düsseldorf - S 14 KA 36/09

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 26.09.2008 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 21.01.2009 verurteilt, die Umwandlung der Ziffer 32687 EBM in die Ziffer 32151 EBM in den streitigen Fällen rückgängig zu machen und eine entsprechende Nachvergütung an die Kläger vorzunehmen. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Die Berufung wird zugelassen.


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