Urteil vom Sozialgericht Düsseldorf - S 14 KA 528/10

Tenor

Der Bescheid der Beklagten vom 17.07.2008 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 28.10.2010 wird hinsichtlich der Rückforderung für die Quartale I/03 bis IV/03 aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Beklagte trägt von den Kosten des Verfahrens 2/3, der Kläger 1/3.


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