Urteil vom Sozialgericht Düsseldorf - S 14 KA 246/10

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Beschlusses vom 14.04.2010 verur-teilt, der Klägerin auf ihren Antrag vom 03.09.2009 die Anstellung der Psy-chologischen Psychotherapeutin Frau Dr. phil. Dipl.-Psych. U V anstelle der ausscheidenden, für die Klägerin psychotherapeutisch tätig gewesenen Frau F N im Umfang von 15 Wochenstunden zu genehmigen. Die Kosten des Verfahrens tragen der Beklagte und die Beigeladene zu 7) je zur Hälfte.


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