Urteil vom Sozialgericht Düsseldorf - S 29 AS 3996/10

Tenor

Der Bescheid der Beklagten vom 09.08.2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24.09.2010 wird aufgehoben und der Beklagte wird unter Abänderung der Bescheide vom 17.09.2010 und 20.10.2010 verpflichtet, für den Zeitraum Oktober 2010 bis April 2011 Kosten der Unterkunft und Heizung in Höhe von monatlich 664,70 Euro zu bewilligen. Der Beklagte trägt 3/20 der außergerichtlichen Kosten der Kläger. Die Berufung wird zugelassen.


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