Beschluss vom Sozialgericht Düsseldorf - S 2 KA 227/11 ER

Tenor

Der Antrag, die mit der Rücknahme der Genehmigung der Vertretung durch Herrn M vom 21. Juli 2011 ausgesprochene sofortige Vollziehung auszusetzen und die aufschiebende Wirkung des gleichzeitig eingereichten Widerspruchs wiederherzustellen, wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.


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