Urteil vom Sozialgericht Düsseldorf - S 31 (9) KR 131/09

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.385,27 Euro zu zahlen. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin. Die Berufung wird zugelassen.


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