Urteil vom Sozialgericht Düsseldorf - S 21 AS 3986/10 WA

Tenor

Die Bescheide des Beklagten vom 14.08.2006, 19.10.2006 und 15.02.2007 in Form des Widerspruchbescheids vom 25.09.2007 werden teilweise aufgehoben und der Beklagte verurteilt, an den Kläger – als Mitglied der temporärer Bedarfsgemeinschaft mit seinem Vater – zu dessen Händen für die Zeit vom 08.09.2005 bis 06.04.2008 insgesamt 1954,50 Euro abzgl. In diesem Zeitraum vom Beklagten jeweils monatlich gezahlter 40,00 Euro zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die außergerichtlichen Kosten des Klägers hat der Beklagte zu tragen.


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