Urteil vom Sozialgericht Düsseldorf - S 2 KA 462/11

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 12.833,63 EUR nebst Zinsen in Höhe von 4 % seit Rechtshängigkeit zu zahlen. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Die Sprungrevision wird zugelassen.


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