Urteil vom Sozialgericht Düsseldorf - S 8 KR 779/13

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 14.03.2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 2.5.2013 verurteilt, die Kosten für eine Unterkiefer-Protrusions-schiene nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu übernehmen. Der Beklagten werden die außergerichtlichen Kosten der Klägerin auferlegt.


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