Beschluss vom Sozialgericht Düsseldorf - S 17 AY 21/20

Tenor

  • 1. Das Verfahren wird nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz ausgesetzt.
  • 2. Dem Bundesverfassungsgericht wird die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob 2 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 AsylbLG in der Fassung vom 15. August 2019 (BGBl. I 2019, S. 1290), soweit von der Norm auch alleinstehende Leistungsberechtigte erfasst sind, mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG und dem Allgemeinen Gleichheitssatz gemäß Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist.

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