Urteil vom Sozialgericht Gelsenkirchen - S 2 AY 20/05

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Krankenhauspflegekosten in Höhe von 30.125,31 Euro zu erstatten. Im übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Klägerin trägt keine Kosten dieses Verfahrens. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin.


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