Urteil vom Sozialgericht Gelsenkirchen - S 10 U 270/03

Tenor

Der Bescheid des Beklagten vom 04.06.2003 und der Widerspruchsbescheid vom 19.11.2003 werden aufgehoben. Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger wegen eines am 01.01.2001 erlittenen Arbeitsunfalls die Entschädigungsleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung zu gewähren. Der Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.