Urteil vom Sozialgericht Köln - S 6 AS 246/07

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 14.06.2007 und des Widerspruchsbescheids vom 09.10.2007 verurteilt, den Klägern auf die Nebenkostenabrechnung vom 21.03.2007 Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe von 1.336,00 Euro zu gewähren und diesen Betrag an den Vermieter der Kläger auszuzahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die außergerichtlichen Kosten der Kläger werden der Beklagten auferlegt.


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