Beschluss vom Sozialgericht Köln - S 13 AS 162/09 ER

Tenor

1.Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. 2.Die Antragsgegnerin trägt 1/2 der außergerichtlichen erstattungsfähigen Kosten der Antragsteller.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.