Urteil vom Sozialgericht Köln - S 32 AS 307/10

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger unter Aufhebung des Bescheides vom 10.12.2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11.01.2010 für die Zeit vom 30.11.2009 bis 26.05.2010 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in Höhe von monatlich 359,00 Euro zu gewähren. Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers.


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