Urteil vom Sozialgericht Münster - S 5 AL 76/04

Tenor

Der Bescheid der Beklagten vom 26.01.2004 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 27.06.2004 wird aufgehoben. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers. Die Berufung wird zugelassen.


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