Urteil vom Sozialgericht Münster - S 5 U 9/02

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 10.07.2001 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 20.12.2001 verurteilt, der Klägerin Halbwaisenrente zu gewähren für die Zeit vom 01.05.2001 bis 30.04.2002. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin.


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