Urteil vom Sozialgericht Münster - S 2 KA 118/02

Tenor

Der Beschluss des Beklagten vom 24.07.2002 (Bescheid vom 14.10.2002) wird aufgehoben. Der Beklagte wird verurteilt, auf dem Widerspruch vom 08.01.2002 den Beschluss des Zulassungsausschusses für Zahnärzte für den Bezirk Westfalen-Lippe vom 12.12.2001 aufzuheben. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 4.000,00 Euro festgesetzt.


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