Urteil vom Sozialgericht Münster - S 5 AL 50/04

Tenor

Der Bescheid der Beklagten vom 02.02.2004 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 25.02.2004 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger Arbeitslosengeld in gesetzlicher Höhe ab dem 16.01.2004 zu bewilligen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers.


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