Beschluss vom Sozialgericht Münster - S 5 AS 184/06 ER

Tenor

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers vom 23.11.2006/05.12.2006 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 15.11.2006 wird angeordnet. Die Antragsgegenerin wird verpflichtet, für den Monat Januar 2007 vorläufig weitere 208,00 Euro an den Antragsteller zur Auszahlung zu bringen. Die Antragsgegnerin trägt die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers.


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