Beschluss vom Sozialgericht Münster - S 6 P 201/09 ER

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage vom 02. Dezember 2009 gegen den Bescheid der Antragsgegner vom 26. Oktober 2009 wird angeordnet. Die Antragsgegner tragen die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 2.500 Euro festgesetzt.


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