Urteil vom Sozialgericht Münster - S 17 (11) KR 157/05

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 29.455,12 Euro zuzüglich 8 % Zinsen über dem Basiszinssatz p.a. seit dem 10.05.2005 zu zahlen. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 29.455,12 Euro festgesetzt.


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