Beschluss vom Sozialgericht Münster - S 6 P 138/10 ER

Tenor

Die Antragsgegner werden im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, bis zum rechtskräftigen Abschluss des Klageverfahrens (Az.: S 6 P 176/10 SG Münster) die Veröffentlichung des Transparenzberichts über den von der Antragstellerin betriebenen ambulanten Pflegedienst aufgrund der MDK- Prüfung am 17. März 2010 über die Internetportale der Antragsgegner - oder in sonstiger Weise - zu unterlassen. Die Antragsgegner tragen die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 5.000 Euro festgesetzt.


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