Urteil vom Sozialgericht Münster - S 6 P 135/10

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 10. Februar 2010 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 11. Juni 2010 verurteilt, für die Zeit ab 1. Januar 2010 Leistungen nach der Pflegestufe III zu ge- währen. Die Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Klägers.


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