Urteil vom Sozialgericht Münster - S 4 R 895/10

Tenor

Der Bescheid der Beklagten vom 02.07.2010 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11.11.2010 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, den Kläger von der Versicherungspflicht für die Lehrstuhltätigkeit an der Universität L. vom 01.04.2010 bis 16.07. 2010 zu befreien. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers.


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