Urteil vom Sozialgericht Münster - S 6 P 115/11

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Anerkennungsbetrag in Höhe von 1.536,00 Euro zu zahlen. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 1.536,00 Euro festgesetzt.


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