Urteil vom Sozialgericht Münster - S 6 P 43/12

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, die Veröffentlichung eines Transparenzberichts über den ambulanten Pflegedienst des Klägers aufgrund der MDK-Prüfung am 17. und 18. Oktober 2011 über die Internetportale der Beklagten – oder in sonstiger Weise – zu unterlassen. Die Beklagten tragen die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt. Die Sprungrevision wird zugelassen.


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