Beschluss vom Niedersächsischer Staatsgerichtshof - 3/07

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Gründe

1

Der Antrag auf einstweilige Anordnung vom 19.12.2007 ist darauf gerichtet, die Landesregierung zu verpflichten, die Veröffentlichung, Verbreitung und Verteilung der Publikation "Niedersächsische Landesregierung - Leistungsbilanz 2003 bis 2008" vor der am 27.01.2008 stattfindenden Wahl zum 16. Niedersächsischen Landtag zu unterlassen. Die Niedersächsische Landesregierung hat die streitbefangenen Dokumente spätestens am 21.12.2007 aus ihrem Internetauftritt entfernt. Hierbei ist unerheblich, ob die Entfernung aus dem Internet planmäßig erfolgte oder nicht. Für eine einstweilige Anordnung ist hiernach kein Raum mehr, denn die begehrte Unterlassung ist bereits durch Herausnahme der Publikation aus dem Internet erfolgt.

 


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