Beschluss vom Niedersächsischer Staatsgerichtshof - StGH 5/20

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Gründe

1

Das Verfahren wird eingestellt, nachdem die Antragstellerinnen mit Schriftsatz vom 17. November 2020 ihren Antrag zurückgenommen haben.

2

Ein übergeordnetes verfassungsrechtliches Interesse an der Fortführung des Verfahrens ist nicht gegeben.

3

Das Verfahren vor dem Staatsgerichtshof ist gemäß § 21 Abs. 1 StGHG kostenfrei. Auslagen werden gemäß § 21 Abs. 2 Satz 2 StGHG nicht erstattet.

 


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