Beschluss vom Truppendienstgericht Süd - S 4 RL 3/20 (S 4 BLc 3/20)

Tenor

1. Der form- und fristgerecht eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde vom 21. Dezember 2020 gegen den Kammerbeschluss vom 18. November 2018 - Az. S 4 BLc 3/20 - wird nicht abgeholfen.

2. Die Nichtzulassungsbeschwerde wird dem Bundesverwaltungsgericht - Wehrdienstsenate - zur Entscheidung vorgelegt.

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