Beschluss vom Truppendienstgericht Süd - S 4 RL 3/20 (S 4 BLc 3/20)
Tenor
1. Der form- und fristgerecht eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde vom 21. Dezember 2020 gegen den Kammerbeschluss vom 18. November 2018 - Az. S 4 BLc 3/20 - wird nicht abgeholfen.
2. Die Nichtzulassungsbeschwerde wird dem Bundesverwaltungsgericht - Wehrdienstsenate - zur Entscheidung vorgelegt.
Zitiert von
Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.
Referenzen
- S 4 BLc 3/20 1x (nicht zugeordnet)