Beschluss vom Berufsgericht für Heilberufe Köln - 37 K 5252/02.T

Tenor

Gegen die Beschuldigten zu 1) und 2) wird wegen Verletzung ihrer Berufspflichten auf eine Geldbuße in Höhe von je 2500,00 Euro erkannt.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Beschuldigten.

Die Verfahrensgebühr wird auf 200,00 Euro festgesetzt.


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