Beschluss vom Berufsgericht für Heilberufe Münster - 17 K 959/10.T

Tenor

Das der Antragstellerin mit Bescheid der Antragsgegnerin vom 13. April 2010 neben der erteilten Rüge auferlegte Ordnungsgeld in Höhe von 2.000,00 Euro wird auf 1.000,00 Euro ermäßigt.

Die baren Auslagen trägt die Antragstellerin; die ihr erwachsenen notwendigen Auslagen werden ihr und der Staatskasse jeweils zur Hälfte auferlegt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen