Beschluss vom Berufsgericht für Heilberufe Münster - 18 K 1721/10.T

Tenor

Der Rügebescheid der Antragsgegnerin vom 14. Juli 2010 wird mit der Maßgabe aufrecht erhalten, dass das gegen den Antragsteller verhängte Ordnungsgeld auf 500,00 € reduziert wird.

Die Kosten des Verfahrens werden zu 1/5 dem Antragsteller, zu 4/5 der Staatskasse auferlegt.


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